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Strukturelles Leitbild

Die Stiftung in ihren einzelnen Funktionen

Der zeitliche Verlauf der Summe der Erträge aus einer Stiftung (oder einer einzelnen Zustiftung) bei verschiedenen effektiven jährlichen (inflationsbereinigten) Renditen aus dem gestifteten Kapital ohne die Berücksichtigung von späteren Zustiftungen. Die Idee einer Stiftung besteht darin, dass trotz kontinuierlicher Verwendung der Erträge für den Stiftungszweck (also nicht für Zinseszinsen) diese in der Summe nach einer bestimmten Zeit das gestiftete Grundstockvermögen übersteigen. Bei einer Rendite von beispielsweise vier Prozent (lilafarbene Linie) hat die Summe der Erträge das eingesetzte Stiftungskapital nach 25 Jahren erreicht; danach ist die Summe der Erträge größer als das eingesetzte Grundstockvermögen (grün hinterlegter Bereich rechts oben).

Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Dabei wird in der Regel das Vermögen auf Dauer erhalten und die Destinatäre können nur in den Genuss der Erträge kommen. Stiftungen können in verschiedenen rechtlichen Formen und zu jedem legalen Zweck errichtet werden. Die meisten Stiftungen werden in privatrechtlicher Form errichtet und dienen gemeinnützigen Zwecken.

Man unterscheidet Förderstiftungen, die Tätigkeiten Dritter finanziell fördern, und operative Stiftungen, die zur Erfüllung des Stiftungszwecks selbst Projekte durchführen. Meist sind Stiftungen auf ewig angelegt. Es werden aber auch Stiftungen mit begrenzter Lebensdauer gegründet, die ihr Vermögen nach und nach aufbrauchen (Verbrauchsstiftungen).

Eine Stiftung hat in der Regel eine Satzung, die unter anderem die Zwecke und die Art ihrer Verwirklichung festschreibt. Nach außen wird die Stiftung von einem Vorstand vertreten (der auch anders bezeichnet sein kann), es können satzungsgemäß aber auch zusätzliche Organe und Gremien, eingerichtet werden. Im Unterschied zu einem Verein hat eine rechtsfähige Stiftung – in Deutschland die häufigste Rechtsform – keine Mitglieder und unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht.

Der juristische Akt der Errichtung einer Stiftung wird als Stiftungsgeschäft bezeichnet. Die Hergabe von Vermögenswerten, insbesondere für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke wird als Überführung von Stiftungsvermögen in den Grundstock der Stiftung bezeichnet.

Der Begriff der Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit ist ein Handlungsprinzip zur Ressourcen-Nutzung, bei dem die Bewahrung der wesentlichen Eigenschaften, der Stabilität und der natürlichen Regenerationsfähigkeit des jeweiligen Systems im Vordergrund steht.

Begriffsgeschichte

Die Bezeichnung hat eine komplexe und facettenreiche Begriffsgeschichte. Das Wort Nachhaltigkeit stammt von dem Verb nachhalten mit der Bedeutung „längere Zeit andauern oder bleiben“. Heutzutage sind im Wesentlichen drei Bedeutungen zu unterscheiden:

1. die ursprüngliche Bedeutung einer „längere Zeit anhaltende[n] Wirkung“ (Duden)

2. die besondere forstwissenschaftliche Bedeutung als „forstwirtschaftliches Prinzip, nach dem nicht mehr Holz gefällt werden darf, als jeweils nachwachsen kann“ (Duden)

3. die moderne, umfassende Bedeutung im Sinne eines „Prinzip[s], nach dem nicht mehr verbraucht werden darf, als jeweils nachwachsen, sich regenerieren, künftig wieder bereitgestellt werden kann“ (Duden)

Eine erstmalige Verwendung der Bezeichnung Nachhaltigkeit in deutscher Sprache im Sinne eines langfristig angelegten verantwortungsbewussten Umgangs mit einer Ressource ist bei Hans Carl von Carlowitz 1713 in seinem Werk Silvicultura oeconomica nachgewiesen. Carlowitz fragte, „wie eine sothane [solche] Conservation und Anbau des Holtzes anzustellen / daß es eine continuirliche beständige und nachhaltende Nutzung gebe / weiln es eine unentbehrliche Sache ist / ohne welche das Land in seinem Esse nicht bleiben mag“.

Nachhaltigkeit gilt in einem Wörterbucheintrag von 1910 als Übersetzung von lateinisch perpetuitas und ist das Beständige und Unablässige wie auch das ununterbrochen Fortlaufende, das Wirksame und Nachdrückliche oder einfach der Erfolg oder die Wirksamkeit einer Sache. Vor 1860 war die Bezeichnung als Substantiv noch nicht lexikalisch erfasst, im Rechtschreibduden erstmals 1915 (anders das Adjektiv nachhaltig); bis in die 1980er Jahre hatte sie alltagssprachlich die Bedeutung von Dauerhaftigkeit und wurde nicht für einen Begriff politischen Sinnes verwendet. Beispielsweise taucht das Wort nachhaltig in Meyers Konversations-Lexikon von 1905 auf im Satz „Um eine nachhaltige Erwärmung der Räume zu liefern, müssen die Kessel der Warmwasserheizung einen verhältnismäßig großen Inhalt besitzen“, und des Weiteren in der Aussage, dass ein Forst bereits die nachhaltige Form einer Waldwirtschaft darstellt.