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Stadtwald Eisenhüttenstadt

Standort in Eisenhüttenstadt OT Fürstenberg (Oder)/Stadtwald

Tourismus am Standort in Eisenhüttenstadt (Oder)

Die Stadt Eisenhüttenstadt, gelegen im Landkreis Oder-Spree (dem wald- und wasserreichsten Landkreis Deutschlands) hat viel für Tourismus und Fremdenverkehr zu bieten.

Alle touristischen Informationen zur Stadt Eisenhüttenstadt und der Region erhalten Sie im

Fremdenverkehrsbüro Eisenhüttenstadt des Tourismusverein Oder-Region Eisenhüttenstadt e.V. (TOR)
Lindenallee 25
15890 Eisenhüttenstadt
Telefon: (03364) 41 36 90
Internet: www.tor-eisenhuettenstadt.de.

 

Eisenhüttenstadt ist eingebettet in einer reizvollen Landschaft. Die Hügelkette der Diehloer Berge signalisiert die Nähe zum Schlaubetal. Die Landschaft entlang der Oder bietet Natur pur. Ein mittlerweile gut ausgebautes Radwegenetz und Wanderwege bieten beste Voraussetzungen, das Umland mit seinen zahlreichen Seen und landschaftlichen Schönheiten zu erkunden.
Voraussetzung für aktive Erholung für Jung und Alt bietet der Freizeit- und Erholungspark „Insel“ inmitten der Stadt. Hier sind unter anderem ein Inselbad mit Wasserrutsche und Freianlage vorhanden, eine Minigolfanlage und das Tiergehege.
Waren sie schon im Tiergehege von Eisenhüttenstadt“ Nicht, dann wird’s Zeit… gegenwärtig warten 27 Tierarten – von A wie Affe bis Z wie Ziervögel – auf Ihren Besuch. www.tiergehege-ehst.de.
Für Trendsportarten wurde eine Skateboardanlage mit großer Halfpipe errichtet. Ideale Bedingungen zum Radfahren und Skaten bietet der befestigte Ufer- und Deichbereich entlang des angrenzenden Oder-Spree-Kanals und der Oder.
Die Verbindung zwischen Oder und Spree erfolgt durch den Oder-Spree-Kanal. Wassertouristen können vom Berliner Seengebiet direkt nach Eisenhüttenstadt und weiter zur Oder fahren. Nach Überwinden eines Höhenunterschiedes von 15 m zur Oder in der 1929 fertig gestellten Zwillingsschachtschleuse können auf verschiedenen Routen die Stadt Frankfurt (Oder), Kietz Küstrin oder das benachbarte polnische Crossen angesteuert werden.
Wechselnde Ausstellungen in der Galerie des Städtischen Museums, das Feuerwehrmuseum, ein Besuch im Dokumentationszentrum „Alltagskultur der DDR“ und die Eisenhüttenstädter Stadtarchitektur der 50er Jahre mit großzügig angelegten Grünflächen vermitteln unverwechselbare Impressionen.
Ein Blick vom Turm der Nikolaikirche (gebaut um 1400) im historischen Ortsteil Fürstenberg/Oder (gegründet um 1250) oder vom Rosenhügel im Ortsteil Schönfließ reicht weit bis ins Umland. Einen reizvollen Kontrast zur Altstadt bietet die Industriesilhouette von AMEH und der Baustelle der Papierfabrik.
Ein Touristenmagnet ist das um 1300 fertiggestellte Kloster Neuzelle. Es ist das einzige vollständig und einschließlich Außenanlagen erhaltene Zisterzienserkloster Brandenburgs und eine der wenigen unzerstörten Klosteranlagen in Deutschland und Europa.
Die Arcelor Mittal Eisenhüttenstadt GmbH, als High-Tech-Unternehmen und Flachstahlprofi, hat europaweite Leistungs- und Lieferbeziehungen und steht als Synonym für den Wirtschaftsstandort Eisenhüttenstadt. Anfragen zur Besichtigung des Unternehmens sowie zu Stadtführungen nimmt der TOR e.V. gern entgegen.

Webseiteninhalte auszugsweise entnommen aus der Homepage der Stadt Eisenhüttenstadt.

Stiftungsprojekt am Standort in Eisenhüttenstadt OT Fürstenberg (Oder)/Stadtwald:
Projekt 404: Pflegevertrag über Trockenrasenteilflächen mit der Stadt Eisenhüttenstadt:

LSG „Kiesgruben Eisenhüttenstadt“

Nördlich von Eisenhüttenstadt liegt das 1992 festgesetzte, ca. 86 ha große LSG „Kiesgruben Eisenhüttenstadt“, welches mit seinen wassergefüllten ehemaligen Kiesgruben die Landschaft prägt, außerdem finden sich dort Trockenrasenzonen und Waldflächen. Bezüglich Landschaftsbild und Erholung wird in der Satzung zum Landschaftsschutzgebiet die Erhaltung des Landschaftsbildes als Grundlage für die Erholung des Menschen als Schutzziel formuliert (Landkreis Oder-Spree 2011). Innerhalb des Gebietes finden sich einige, als geschützter Landschaftsbestandteil gesondert ausgewiesene Flächen, auf die im Rahmen des Raumordnungsverfahrens nicht speziell eingegangen wird.

Laut der Satzung der Stadt Eisenhüttenstadt über das LSG von 1992 werden Erhalt und Entwicklung des Charakters des Landschaftsschutzgebietes als Schutzzweck genannt. Das LSG zeichnet sich aus durch Gewässer, Wald- und Trockenrasenflächen aus, die Tieren und Pflanzen Lebens- und Entwicklungsraum bieten.

Der besondere Schutzzweck besteht laut Satzung in folgenden Punkten:

1. der Erhaltung von Stillgewässern, Feuchtwiesen, Trockenrasen, Heckenzügen und Buschflächen, die das Landschaftsbild beleben und gliedern oder als Lebensstätten der heimischen Tier- und Pflanzenwelt dienen;

2. der Erhaltung der biologischen Leistungsfähigkeit und Vielfalt der Gewässer;

3. der Erhaltung von Wald, besonders der Schutz heimischer Kulturen;

4. der Erhaltung von Waldrändern, die einen Übergang zu Feldflur bzw. Wasserflächen darstellen und Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten sind;

5. der Erhaltung der Funktion des Landschaftsschutzgebietes als Pufferzone für besonders schützenswerte Landschaftsbestandteile;

6. der Erhaltung des Landschaftsbildes als Grundlage für die Erholung des Menschen.

In Bezug auf die von dem geplanten Vorhaben ausgehenden Wirkungen sind alle Handlungen verboten, die zur Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Landschaftsschutzgebietes oder seiner Bestandteile führen, insbesondere das Durchführen von landschaftsverändernden Maßnahmen sowie der Veränderung bzw. Beseitigung von Gewässern und ihren Uferbereichen, Feuchtflächen sowie Trockenrasen.

Die Entfernung bzw. Beseitigung von Flurgehölzen aller Art bedarf einer vorherigen Erlaubnis der Unteren Naturschutzbehörde (Amtsblatt der Stadt Eisenhüttenstadt 1992).

Gesetzlich geschützte Biotope

Gemäß aktuell erfolgter Bestandsdatenübernahme der gesetzlich geschützten Biotope von der Homepage des LUGV befindet sich innerhalb des 2.000 m breiten Untersuchungsraumes eine Vielzahl gesetzlich geschützter Biotope. Die räumliche Betroffenheit dieser hochwertigen Biotope ist in Anlage „Geschützte Biotope im deutschen Teil des Projektes“ dargestellt.

In Tabellen erfolgt eine Auflistung der im Untersuchungsraum CIR kartierten Biotoptypen einschließlich Angaben zur Wertigkeit.

Waldschutzgebiete

Wald kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von Amts wegen oder auf Antrag durch Rechtsverordnung des für Forsten zuständigen Mitgliedes der Landesregierung zu Schutz− oder Erholungswald erklärt werden (§ 12 (1) LWaldG).

Schutzwald dient laut § 12 (4) LWaldG zur Abwehr von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit, zur Durchführung von Forschungen sowie zur Erhaltung schutzwürdiger Biotope, insbesondere Naturwäldern. Er dient insbesondere dem Schutz des Grundwassers oder der Oberflächenwasser, dem Schutz von Siedlungen, Gebäuden, land- und forstwirtschaftlichen Grundflächen, Verkehrsanlagen und sonstigen Anlagen vor Erosion durch Wasser und Wind, vor Austrocknung und schädlichem Abfließen von Niederschlagswasser, dem Sicht- und Lärmschutz, dem Waldbrandschutz in Form bestockter Waldbrandriegel, dem Klima- und Immissionsschutz und der Sicherung und Durchsetzung des Naturschutzes.

Erholungswald ist dagegen Wald in Ballungsräumen, in der Nähe von Städten sowie größeren Siedlungen als Teil von Gemeinden und in Erholungsgebieten um Kurorte, der zum Zwecke der Erholung besonders zu schützen, zu pflegen und zu gestalten ist.

Innerhalb des zu betrachtenden Untersuchungsraumes befinden sich unterschiedliche Waldgebiete mit Schutzfunktionen. Eine Übersicht der Betroffenheiten dieser Waldbereiche findet sich im Kapitel Schutzgut Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit unter dem Gliederungspunkt Forstwirtschaft.

Text auszugsweise entnommen aus der Umweltverträglichkeitsuntersuchung im ROV Raumordnungsverfahren (UVU I) Interconnector Eisenhüttenstadt UW Eisenhüttenstadt.